Informationen zum Re-Start

Informationen zum Re-Start

Liebe Vereinsvertreterinnen,
liebe Vereinsvertreter,
 
es ist geschafft: mit der Veröffentlichung der aktualisierten Bayerischen Infektionsmaßnahmenschutzverordnung und dem aktualisierten Rahmenhygienekonzept Sport hat die Bayerische Staatsregierung, haben die zuständigen Ministerien die rechtliche Grundlage für den Re-Start des Wettkampfspielbetriebs am Samstag, den 19. September geschaffen.
Ja, das ist sehr kurzfristig und ganz klar: auch wir als Verband hätten uns gewünscht, früher Klarheit über die verbindlichen Rahmenbedingungen und damit auch mehr Vorlaufzeit bis zum Re-Start gehabt zu haben, zumal wir bereits vergangene Woche die Sicht des Verbandes und der Vereine und auch unsere Anregungen insbesondere für die Umsetzbarkeit durch die Vereine bei einem Treffen im für den Sport zuständigen Bayerischen Innenministerium und Minister Joachim Herrmann vorgebracht haben. Aber der Zeitpunkt ist nicht zu beeinflussen – nicht von Ihnen und nicht von uns. Und wie schon in der gesamten und absolut außergewöhnlichen Zeit stellen wir uns schlichtweg den Gegebenheiten und nehmen die Herausforderungen an, wie es Sportler eben machen und was sicherlich auch unsere gemeinsame Stärke ist. Klar ist aber auch, dass auf allen Ebenen – im Sport und in der Politik – wie auch in ihrem Verein mit großem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wird. Und wir dürfen bei allem sportlichen Ehrgeiz und der großen Sehnsucht nach Normalität und der daraus resultierenden Ungeduld nicht vergessen, dass für alle der Gesundheitsschutz Priorität hat.
 
Was ist für Sie jetzt wenige Stunden vor dem offiziellen Re-Start wichtig zu wissen?

1. Die nun veröffentlichten rechtlichen Rahmenbedingungen weichen glücklicherweise kaum von den bereits von uns an alle Vereine kommunizierten Infos und dem bereits am 13. August veröffentlichten Muster-Hygienekonzept ab. Wir haben unser Muster-Hygienekonzept auf Grundlage der heute veröffentlichten Verordnungen aktualisiert, Sie finden dieses online unter https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/muster-hygienekonzept-inkl-zuschauer-2020-09-18.doc

2. Die Informationen aus unseren beiden Online-Seminaren am vergangenen Dienstag mit Tausenden Teilnehmern und die Videos, in denen unsere Experten die eingegangenen Fragen der Vereine beantworten, haben im Wesentlichen Bestand. Sollten Sie es nicht ohnehin bereits getan haben: Nehmen Sie sich bitte die Zeit und schauen Sie sich die Videos an. Sie liefern Antworten auf alle wichtigen Fragen und erleichtern damit ihre Planungen ungemein.

Video-Fragerunden: https://www.bfv.de/der-bfv/corona-pandemie/faqs-online-seminare-zum-re-start

Video-Mitschnitt Online-Seminar: https://www.bfv.de/news/corona/2020/09/online-seminar-jetzt-als-video-abrufbar

Alle gebündelten BFV-Infos: www.zusammenhalt.bayern

 

3. Für den Wettkampfspielbetrieb muss der jeweilige Heimverein zwingend ein Hygienekonzept umsetzen und vorlegen können. Ein Verzicht ist nur im Training möglich, wenn dieses unter Ausschluss von Zuschauern und bei geschlossenen Duschen/Umkleiden durchgeführt wird.

4. Es gibt für Vereine eine große Erleichterung: Auch auf unseren Wunsch hin sind in den Duschen keine Trennwände nötig – ein Abstand von 1,5 Metern ist ausreichend.

5. Auf der anderen Seite bleibt es leider bei den bekannten Zuschauergrenzen, also bis zu 400 Zuschauer nur bei ausnahmslos fest zugeordneten Sitzplätzen und sonst maximal 200 Zuschauern. Da hatten wir uns im Sinne der Vereine und auch deren finanzielle Lage durch eine ‚200 plus 200-Lösung‘ mehr erhofft. Die jetzt getroffene Regelung ist vor allem für unsere hochklassigen Amateurvereine nicht zufriedenstellend. Wir werden weiter versuchen, hier zu einer Verbesserung zu kommen.

6. Von allen Anwesenden inklusive Zuschauern sind die Kontaktdaten zu erfassen. Sie können dabei auf digitale Anwendungen zurückgreifen. Infos dazu finden Sie in unserem Infoportal www.zusammenhalt.bayern

7. Der BFV-Vorstand hat frühzeitig erkannt, dass einzelne Vereine aufgrund der extrem kurzen Vorbereitungszeit möglicherweise bis zum geplanten Re-Start die nötigen Maßnahmen nicht umsetzen können. Deshalb wurde beschlossen, dass am Re-Start-Wochenende (19./20. September) angesetzte Spiele kostenfrei verlegt werden können.

8. Bei allem Engagement und dem eingebrachten Herzblut: es wird nicht alles reibungslos laufen. Das gilt auch für die digitalen Anwendungen, die ebenfalls permanent auf die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Der DFB hat bereits angekündigt, dass es im SpielPlus und insbesondere beim Elektronischen Spielbericht (ESB) bundesweit zu Problemen kommen kann und deshalb darauf hingewiesen, dass Vereine der betroffenen Spiele eine klassische Spielerliste zu erstellen haben. Die entsprechenden Dokumente und Hinweise finden Sie hier: https://www.bfv.de/news/andere-news/2020/09/spielplus-volle-funktionsfahigkeit-nicht-garantiert

 
Zum Abschluss ist mir noch einmal ganz wichtig zu sagen: Niemand kann etwas für die Pandemie. Sie nicht, wir nicht, die politischen Verantwortlichen auch nicht. Es gibt auch kein eindeutiges richtiges oder falsches Handeln, was nicht heißt, dass es nicht unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gibt. Ganz im Gegenteil: die muss es sogar geben. Am Ende gilt es aber eine Lösung zu finden, hinter der dann auch alle stehen. Deshalb liegen mir aktuell auch besonders die Vereine am Herzen, die den Re-Start kritisch sehen oder das Gefühl haben, in der aktuellen Situation überfordert zu sein. Seien Sie sicher: Wir nehmen Ihre Sorgen und Nöte ernst. Kommen Sie auf uns zu, um Lösungen zu finden. Der BFV und alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen nach Kräften. Es sind vielleicht nicht immer alle einer Meinung, aber wir lassen deshalb niemanden in Stich!
 
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen möglichst reibungslosen Re-Start und uns allen, dass wir künftig wieder unter normalen Bedingungen Fußball spielen können. Auch wenn es dafür aktuell noch weiterer großer Anstrengungen bedarf.
 
Herzlichst,
Ihr Rainer Koch (BFV-Präsident)
 
 
Änderungen 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-533/
Gültiges Rahmenhygienekonzept Sport (18.09.2020): https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/